Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO§ 26
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/26#abs-1 (1) Bei jedem Verwaltungsgericht wird ein Ausschuß zur Wahl der ehrenamtlichen Richter bestellt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/26#abs-2 (2) Der Ausschuß besteht aus dem Präsidenten des Verwaltungsgerichts als Vorsitzendem, einem von der Landesregierung bestimmten Verwaltungsbeamten und sieben Vertrauensleuten als Beisitzern. Die Vertrauensleute, ferner sieben Vertreter werden aus den Einwohnern des Verwaltungsgerichtsbezirks vom Landtag oder von einem durch ihn bestimmten Landtagsausschuß oder nach Maßgabe eines Landesgesetzes gewählt. Sie müssen die Voraussetzungen zur Berufung als ehrenamtliche Richter erfüllen. Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Zuständigkeit für die Bestimmung des Verwaltungsbeamten abweichend von Satz 1 zu regeln. Sie können diese Ermächtigung auf oberste Landesbehörden übertragen. In den Fällen des § 3 Abs. 2 richtet sich die Zuständigkeit für die Bestellung des Verwaltungsbeamten sowie des Landes für die Wahl der Vertrauensleute nach dem Sitz des Gerichts. Die Landesgesetzgebung kann in diesen Fällen vorsehen, dass jede beteiligte Landesregierung einen Verwaltungsbeamten in den Ausschuss entsendet und dass jedes beteiligte Land mindestens zwei Vertrauensleute bestellt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/26#abs-3 (3) Der Ausschuß ist beschlußfähig, wenn wenigstens der Vorsitzende, ein Verwaltungsbeamter und drei Vertrauensleute anwesend sind.
Wird zitiert von 8 Entscheidungen zu § 26 VwGO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Karlsruhe, 04.03.2013 – 7 K 3335/11Erfolglose Klage gegen die Entziehung des Doktorgrades wegen Plagiats in einer Dissertation Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 24
- VG Stuttgart, 12.09.2025 – 5 K 8212/25
- BGH, 14.10.1975 – 1 StR 108/75Zitiert von 4
- BVerwG, 23.04.2026 – 2 C 11.25Pflicht zum elektronischen Rechtsverkehr mit Verwaltungsgerichten auch für BelieheneZitiert von 1
- BVerwG, 14.01.2021 – 2 B 66/20Disziplinarverfügung gegenüber einem Öffentlich bestellten VermessungsingenieurZitiert von 11
- VG Berlin, 14.10.2025 – 1 K 74/24
Zuletzt entschieden
- VG Frankfurt (Oder), 08.07.2015 – VG 5 K 959/14Wasser- und Bodenverband: Wirksamkeit der Vorstandswahl auch ohne ausdrückliche Annahmeerklärung des Gewählten Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Düsseldorf, 21.05.2015 – 1 K 3171/14Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 26 VwGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.