Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO§ 25
Stand: 10.06.2019
Die ehrenamtlichen Richter werden auf fünf Jahre gewählt.
Wird zitiert von 14 Entscheidungen zu § 25 VwGO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG Sachsen-Anhalt, 03.06.2020 – 2 M 35/20Vorläufiger Rechtsschutz auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach vollzogener Abschiebung; Folgenbeseitigungsanspruch Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
- VG Stuttgart, 12.05.2010 – 12 K 4273/09Zitiert von 1
- BVerwG, 14.02.2022 – 3 B 27/21Anforderungen an die Rüge der vorschriftswidrigen Besetzung eines GerichtsZitiert von 21
- OVG NRW, 10.07.2025 – 16 F 30/25
- VG München, 02.05.2023 – M 4 K 23.411
- OVG Sachsen, 22.09.2021 – 3 D 35/21Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- OVG Bremen, 13.09.2021 – 2 B 65/21Zitiert von 3
- OVG NRW, 09.11.2011 – 18 B 222/11Zitiert von 2
- VG Gelsenkirchen, 18.03.2010 – 6 K 1496/09
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 25 VwGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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21.12.2004 Ausfertigung
§ 25 geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Dezember 2004 (BGBl. I 3599)
BGBl. 2004 I S. 3599
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.