Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung

VwGO

§ 158

Stand: 10.06.2019

Bund628 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/158#abs-1 (1) Die Anfechtung der Entscheidung über die Kosten ist unzulässig, wenn nicht gegen die Entscheidung in der Hauptsache ein Rechtsmittel eingelegt wird.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/158#abs-2 (2) Ist eine Entscheidung in der Hauptsache nicht ergangen, so ist die Entscheidung über die Kosten unanfechtbar.

§ 157 § 159