Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO§ 20
Stand: 10.06.2019
Der ehrenamtliche Richter muß Deutscher sein. Er soll das 25. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks haben.
Wird zitiert von 29 Entscheidungen zu § 20 VwGO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG Hamburg, 19.02.2024 – 3 AS 18/23
- VG Stuttgart, 12.09.2025 – 5 K 8212/25
- VGH Baden-Württemberg, 03.02.2026 – 1 S 96/26
- OVG Bremen, 04.11.2024 – 2 F 269/24
- VGH Baden-Württemberg, 17.12.2023 – 12 S 1947/23Anforderungen an das versammlungsrechtliche Verbot der Parolen From the river to the sea und Israel Kindermörder Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 17
- OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2021 – OVG 4 E 4/21
Zuletzt entschieden
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.05.2020 – OVG 6 S 5/20Zitiert von 3
- OVG Bremen, 21.10.2019 – 2 F 259/19
- OVG Niedersachsen, 22.12.2017 – 13 PS 431/17Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 20 VwGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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21.12.2004 Ausfertigung
§ 20 geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 21. Dezember 2004 (BGBl. I 3599)
BGBl. 2004 I S. 3599
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