Gesetze / Verwaltungsgerichtsordnung
VwGO§ 100
Stand: 01.07.2021
Wird zitiert von 434 Entscheidungen zu § 100 VwGO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 22.03.2013 – 11 E 85/13Zitiert von 2
- BVerfG, 25.03.2020 – 2 BvR 113/20Nichtannahmebeschluss: Akteneinsichtsrecht gem § 100 VwGO kann auch Dokumente der sog Asyldokumentation, insb Lageberichte, erfassen - sowie zu den Voraussetzungen der Präklusion von Beweismitteln gem § 74 Abs 2 AsylG (juris: AsylVfG 1992) - hier: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG naheliegend - allerdings Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender SubstantiierungZitiert von 67
- BVerfG, 12.02.1998 – 1 BvR 272/97Zitiert von 8
- BVerfG, 27.10.1999 – 1 BvR 385/90Verwaltungsprozessrecht: Unvereinbarkeit der Regelung über die Verweigerung der Aktenvorlage im Verwaltungsprozess mit Art. 19 Abs. 4 GG KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 178
- OVG NRW, 20.03.1997 – 14 A 990/97.AZitiert von 4
- VG München, 02.06.2021 – M 18 E 21.1454Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 11.08.2026 – 19 B 867/26
- OVG NRW, 25.06.2026 – 13 B 340/25Zitiert von 1
- OVG NRW, 27.05.2026 – 23 A 438/21.A
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 100 VwGO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/100#abs-1 (1) Die Beteiligten können die Gerichtsakten und die dem Gericht vorgelegten Akten einsehen. Beteiligte können sich auf ihre Kosten durch die Geschäftsstelle Ausfertigungen, Auszüge, Ausdrucke und Abschriften erteilen lassen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/100#abs-2 (2) Werden die Prozessakten elektronisch geführt, wird Akteneinsicht durch Bereitstellung des Inhalts der Akten zum Abruf oder durch Übermittlung des Inhalts der Akten auf einem sicheren Übermittlungsweg gewährt. Auf besonderen Antrag wird Akteneinsicht durch Einsichtnahme in die Akten in Diensträumen gewährt. Ein Aktenausdruck oder ein Datenträger mit dem Inhalt der Akten wird auf besonders zu begründenden Antrag nur übermittelt, wenn der Antragsteller hieran ein berechtigtes Interesse darlegt. Stehen der Akteneinsicht in der nach Satz 1 vorgesehenen Form wichtige Gründe entgegen, kann die Akteneinsicht in der nach den Sätzen 2 und 3 vorgesehenen Form auch ohne Antrag gewährt werden. Über einen Antrag nach Satz 3 entscheidet der Vorsitzende; die Entscheidung ist unanfechtbar. § 87a Absatz 3 gilt entsprechend.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/100#abs-3 (3) Werden die Prozessakten in Papierform geführt, wird Akteneinsicht durch Einsichtnahme in die Akten in Diensträumen gewährt. Die Akteneinsicht kann, soweit nicht wichtige Gründe entgegenstehen, auch durch Bereitstellung des Inhalts der Akten zum Abruf oder durch Übermittlung des Inhalts der Akten auf einem sicheren Übermittlungsweg gewährt werden. Nach dem Ermessen des Vorsitzenden kann der nach § 67 Absatz 2 Satz 1 und 2 Nummer 3 bis 6 bevollmächtigten Person die Mitnahme der Akten in die Wohnung oder Geschäftsräume gestattet werden. § 87a Absatz 3 gilt entsprechend.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/VwGO/100#abs-4 (4) In die Entwürfe zu Urteilen, Beschlüssen und Verfügungen, die Arbeiten zu ihrer Vorbereitung und die Dokumente, die Abstimmungen betreffen, wird Akteneinsicht nach den Absätzen 1 bis 3 nicht gewährt.