Gesetze / Vertretungsgebühren-Erstattungsgesetz

VertrGebErstG

§ 2 Gebührensatz

Stand: 01.08.2022

Bund17 Entscheidungen

In Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt und dem Bundespatentgericht beträgt der Gebührensatz 360 Euro. Dieser steht der beigeordneten Vertretung nach Maßgabe der §§ 3 bis 11 als Verfahrensgebühr zu.

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