Gesetze / Versicherungsvertragsgesetz
VVG§ 129 Abweichende Vereinbarungen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 27
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OLG Celle, 22.09.2022 – 8 U 336/21Zitiert von 1
- BGH, 12.06.2024 – IV ZR 341/22Wirksamkeit von Bestimmungen in Rechtsschutzversicherungsbedingungen über das Schiedsgutachterverfahren nach einer Ablehnung des RechtsschutzesZitiert von 10
- BGH, 04.12.2013 – IV ZR 215/12Rechtsschutzversicherung: Inhaltskontrolle für eine Vergünstigungsklausel bei Beauftragung eines von der Versicherung empfohlenen RechtsanwaltsZitiert von 15
- BGH, 18.05.2011 – IV ZR 165/09Schiffsversicherung: Haftungsausschluss bei Fahruntüchtigkeit als verhüllte ObliegenheitZitiert von 3
- OLG Karlsruhe, 15.05.2025 – 12 U 141/24Zitiert von 2
- BGH, 10.11.2010 – IV ZR 188/08Rechtsschutzversicherung: Erstattung der durch die Selbstvertretung eines versicherten Rechtsanwalts entstehenden RechtsanwaltskostenZitiert von 3
Zuletzt entschieden
- OLG München, 19.09.2025 – 38 Sch 22/24 VVG
- OLG Düsseldorf, 29.04.2025 – 4 U 172/23Zitiert von 4
- OLG München, 02.02.2024 – 38 Sch 68/20 WG
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 129 VVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Von den §§ 126 bis 128 kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers abgewichen werden.