Gesetze / Versicherungsvertragsgesetz
VVG§ 127 Freie Anwaltswahl
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 7
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 04.12.2013 – IV ZR 215/12Rechtsschutzversicherung: Inhaltskontrolle für eine Vergünstigungsklausel bei Beauftragung eines von der Versicherung empfohlenen RechtsanwaltsZitiert von 15
- BGH, 14.01.2016 – I ZR 98/15Rechtsschutzversicherung: Abhängigmachung des Versicherungsschutzes von einer vorgängigen erfolglosen Durchführung eines Mediationsverfahrens
- LG Frankfurt am Main, 07.05.2014 – 2-06 O 271/13
- BGH, 10.11.2010 – IV ZR 188/08Rechtsschutzversicherung: Erstattung der durch die Selbstvertretung eines versicherten Rechtsanwalts entstehenden RechtsanwaltskostenZitiert von 3
- OLG Frankfurt am Main, 09.04.2015 – 6 U 110/14
- LG Köln, 15.02.2023 – 31 O 68/21
Zuletzt entschieden
- OLG Köln, 17.03.2015 – 9 U 152/14Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 127 VVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VVG%202008/127#abs-1 (1) Der Versicherungsnehmer ist berechtigt, zu seiner Vertretung in Gerichts- und Verwaltungsverfahren den Rechtsanwalt, der seine Interessen wahrnehmen soll, aus dem Kreis der Rechtsanwälte, deren Vergütung der Versicherer nach dem Versicherungsvertrag trägt, frei zu wählen. Dies gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer Rechtsschutz für die sonstige Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Anspruch nehmen kann.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VVG%202008/127#abs-2 (2) Rechtsanwalt ist auch, wer berechtigt ist, unter einer der in der Anlage zu § 1 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland vom 9. März 2000 (BGBl. I S. 182, 1349), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Oktober 2003 (BGBl. I S. 2074) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung genannten Bezeichnungen beruflich tätig zu werden.