Gesetze / Versicherungsvertragsgesetz

VVG

§ 125 Leistung des Versicherers

Stand: 10.06.2019

Bund96 Entscheidungen

Bei der Rechtsschutzversicherung ist der Versicherer verpflichtet, die für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers oder des Versicherten erforderlichen Leistungen im vereinbarten Umfang zu erbringen.

§ 124 § 126