Gesetze / Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit
VSVgV§ 12 Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VSVgV/12?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VSVgV/12?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Die Auftraggeber müssen die Anwendung des Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb in der Bekanntmachung gemäß § 35 begründen.
Änderungsverlauf
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12.11.2020 Ausfertigung
§ 12 eingefügt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. November 2020 (BGBl. I 2392)
BGBl. 2020 I S. 2392
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25.03.2020 Ausfertigung
§ 12 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. März 2020 (BGBl. I 674)
BGBl. 2020 I S. 674
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12.04.2016 Ausfertigung
§ 12 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 12. April 2016 (BGBl. I 624)
BGBl. 2016 I S. 624
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.