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Artikel 2 · BT-Drs. 19/15603 · S. 59

Zu Artikel 2 (Änderung der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit)

Zu Artikel 2 (Änderung der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit)
Zu Nummer 1
Mit § 12 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b Unterbuchstabe aa VSVgV wird die Regelung des Artikel 28 Num-
mer 1 Buchstabe c der Richtlinie 2009/81/EG in deutsches Recht umgesetzt. Die Regelung betrifft den Fall, dass
die Fristen nach Artikel 33 Absatz 7 Richtlinie 2009/81/EG (bzw. im deutschen Recht nach § 20 Absatz 2 Satz 2
und Absatz 3 Satz 2 VSVgV) aufgrund besonderer Umstände nicht eingehalten werden können.
Drucksache 19/15603 – 60 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Der Begriff der Krise ist bereits in § 4 VSVgV definiert. Die vorgesehenen Ergänzungen dienen der Klarstellung,
in welchen Fallkonstellationen in der Regel vom Vorliegen eines dringlichen Grundes im Zusammenhang mit
einer solchen Krise ausgegangen werden kann.
Ein deutliches Indiz für das Vorliegen eines dringlichen Grundes ist es unter anderem, wenn sich aufgrund der
speziellen Krisenlage Entwicklungen ergeben, die aufgrund ihres Gefährdungspotenzials eine unmittelbar bevor-
stehende Schädigung bedeutender Rechtsgüter bzw. bei bereits eingetretenen Schäden deren deutliche Intensivie-
rung sehr wahrscheinlich erscheinen lassen. Eine solche Gefahrenlage ist den aufgezählten Regelbeispielen im-
manent.
Für die Definition von mandatierten Auslandseinsätzen und einsatzgleichen Verpflichtungen der Bundeswehr
wird auf die Begründung der Änderung in § 169 Absatz 2 Satz 2 GWB verwiesen.
Auch bei friedenssichernden Maßnahmen, der Abwehr terroristischer Angriffe und im Fall des Eintritts oder un-
mittelbaren Bevorstehens von Großschadenslagen ist ein entsprechendes Gefährdungspotenzial in der Regel an-
zunehmen. Der Erwägungsgrund 54 der Richtlinie 2009/81/EG benennt ausdrücklich die Durchführung friedens-
sichernder Maßnahmen 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.727 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/15603, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 114.983–123.710 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert e5f9021ae6b8b266….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP