Gesetze / Verwertungsgesellschaftengesetz
VGG§ 8 Nutzer
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 5
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- OLG München, 14.09.2023 – 6 U 601/22
- BGH, 22.05.2025 – I ZR 133/23Festsetzung eines Gesamtvertrags über die Musiknutzung zwischen einer Verwertungsgesellschaft und einer Nutzervereinigung - Gesamtpauschalvertrag Tanzschulen
- BGH, 01.04.2021 – I ZR 45/20Urheberrechtliche Gerätevergütung: Darlegungs- und Beweislast der Partei eines Gesamtvertrags bei begehrter Erhöhung der Vergütungssätze nach Vertragsbeendigung; Angemessenheit der in einem Gesamtvertrag vorgenommenen Festsetzung einer Verzinsungspflicht für Vergütungsansprüche aus zurückliegenden Abrechnungsperioden; Festsetzung einer den Antrag einer Partei übersteigenden Zinshöhe - Gesamtvertrag USB-Sticks und SpeicherkartenZitiert von 11
- BGH, 16.03.2017 – I ZR 36/15Urheberrechtliche Vergütungspflicht: Bemessung der angemessenen Vergütung bei Vorliegen eines denselben Vertragsgegenstand und denselben Zeitraum betreffenden Gesamtvertrages - Gesamtvertrag PCsZitiert von 18
- BGH, 21.07.2016 – I ZR 212/14Gerätevergütung für zur Vornahme von Vervielfältigungen genutzte Geräte und Speichermedien: Unzumutbare Beeinträchtigung der Hersteller bei Erwerb durch mögliche Nutzer im Ausland; unzumutbare Beeinträchtigung bei teilweiser Nichtabwälzung der Vergütung auf die Nutzer zur Vermeidung der Verringerung des Inlandabsatzes - Gesamtvertrag SpeichermedienZitiert von 11
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Nutzer im Sinne dieses Gesetzes ist jede natürliche oder juristische Person, die eine Handlung vornimmt, die der Erlaubnis des Rechtsinhabers bedarf, oder die zur Zahlung einer Vergütung an den Rechtsinhaber verpflichtet ist.