Gesetze / Verwertungsgesellschaftengesetz
VGG§ 35 Gesamtverträge
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 19
Nach Gewicht
- OLG München, 25.08.2023 – 38 Sch 63/21 WG
- BGH, 22.05.2025 – I ZR 133/23Festsetzung eines Gesamtvertrags über die Musiknutzung zwischen einer Verwertungsgesellschaft und einer Nutzervereinigung - Gesamtpauschalvertrag Tanzschulen
- OLG München, 03.03.2023 – 38 Sch 61/21 WGZitiert von 2
- BGH, 01.04.2021 – I ZR 45/20Urheberrechtliche Gerätevergütung: Darlegungs- und Beweislast der Partei eines Gesamtvertrags bei begehrter Erhöhung der Vergütungssätze nach Vertragsbeendigung; Angemessenheit der in einem Gesamtvertrag vorgenommenen Festsetzung einer Verzinsungspflicht für Vergütungsansprüche aus zurückliegenden Abrechnungsperioden; Festsetzung einer den Antrag einer Partei übersteigenden Zinshöhe - Gesamtvertrag USB-Sticks und SpeicherkartenZitiert von 11
- BGH, 16.03.2017 – I ZR 36/15Urheberrechtliche Vergütungspflicht: Bemessung der angemessenen Vergütung bei Vorliegen eines denselben Vertragsgegenstand und denselben Zeitraum betreffenden Gesamtvertrages - Gesamtvertrag PCsZitiert von 18
- VG München, 13.05.2025 – M 16 E 20.5124Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VGH Bayern, 23.07.2025 – 22 CE 25.1004
- OLG Celle, 06.03.2025 – 13 U 25/24 (Kart)
- BayObLG, 12.08.2024 – 101 VA 64/24
19 Entscheidungen zu § 35 VGG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 35 VGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Verwertungsgesellschaft ist verpflichtet, über die von ihr wahrgenommenen Rechte mit Nutzervereinigungen einen Gesamtvertrag zu angemessenen Bedingungen abzuschließen, es sei denn, der Verwertungsgesellschaft ist der Abschluss des Gesamtvertrags nicht zuzumuten, insbesondere weil die Nutzervereinigung eine zu geringe Mitgliederzahl hat.