Gesetze / Verwertungsgesellschaftengesetz
VGG§ 37 Hinterlegung; Zahlung unter Vorbehalt
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 2
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- KG, 24.04.2025 – 1 VA 45/24
- BGH, 25.07.2024 – I ZR 27/23Festsetzung eines urheberrechtlichen Gesamtvertrags zur Regelung der Vergütung für die kabelgebundene Weitersendung von Fernseh- und Hörfunkprogrammen: Indizwirkung von Einzelverträgen für die Angemessenheit einer Regelung; Indizwirkung eines gekündigten Referenzvertrags; Begriff der angemessenen Vergütung unter Berücksichtigung des Unionsrechts; relevanter wirtschaftlicher Wert der Nutzung; Wegfall des Gesamtvertragsrabatts; Antrag auf Festsetzung einer längeren Vertragslaufzeit - Gesamtvertrag Kabelweitersendung
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Kommt eine Einigung über die Höhe der Vergütung für die Einräumung von Nutzungsrechten nicht zustande, so gelten die Nutzungsrechte als eingeräumt, wenn die Vergütung
1.
in Höhe des vom Nutzer anerkannten Betrages an die Verwertungsgesellschaft gezahlt worden ist und
2.
in Höhe der darüber hinausgehenden Forderung der Verwertungsgesellschaft unter Vorbehalt an die Verwertungsgesellschaft gezahlt oder zu ihren Gunsten hinterlegt worden ist.