Gesetze / Verwertungsgesellschaftengesetz

VGG

§ 75 Aufsichtsbehörde

Stand: 10.06.2019

Bund9 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/VGG/75#abs-1 (1) Aufsichtsbehörde ist das Deutsche Patent- und Markenamt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/VGG/75#abs-2 (2) Die Aufsichtsbehörde nimmt ihre Aufgaben und Befugnisse nur im öffentlichen Interesse wahr.

§ 74 § 76