§ 9 Urheber verbundener Werke
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 8
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Nach Gewicht
- BGH, 16.04.2015 – I ZR 225/12Urheberrechtsschutzfähigkeit von Musikstücken: Erforderliche Werkhöhe; tatrichterliche Überzeugungsbildung zur schöpferischen Eigentümlichkeit eines Musikstücks durch Anhören und Einholung eines Sachverständigengutachtens; Überprüfung der tatrichterlichen Feststellungen in der Revisionsinstanz - GoldrapperZitiert von 28
- BGH, 07.04.2022 – I ZR 107/21Urheberrechtsverletzung durch Verwendung von Musikkomposition im Rahmen der Übernahme einer Inszenierung am Schauspielhaus - Der Idiot
- BGH, 26.02.2009 – I ZR 142/06Zitiert von 10
- BGH, 03.07.2008 – I ZR 204/05Zitiert von 3
- BGH, 17.06.2004 – I ZR 136/01Zitiert von 6
- OLG Stuttgart, 22.12.2010 – 4 U 45/10
Zuletzt entschieden
- LG Köln, 23.07.2008 – 28 O 19/08Zitiert von 2
- LG Essen, 12.01.2006 – 4 O 480/05Zitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 9 UrhG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Haben mehrere Urheber ihre Werke zu gemeinsamer Verwertung miteinander verbunden, so kann jeder vom anderen die Einwilligung zur Veröffentlichung, Verwertung und Änderung der verbundenen Werke verlangen, wenn die Einwilligung dem anderen nach Treu und Glauben zuzumuten ist.