§ 18 Ausstellungsrecht
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 14
Nach Gewicht
- OLG Frankfurt am Main, 28.01.2014 – 11 U 111/12
- BGH, 24.09.2014 – I ZR 35/11Urheberrechte an Werbefotos: Bestimmung des anwendbaren Rechts im Rahmen eines Vertrages zwischen einem in Deutschland ansässigen Fotografen und einer in Frankreich ansässigen Gesellschaft über die Fertigung von Lichtbildern eines in Frankreich belegenen Hotels - Hi-Hotel IIZitiert von 35
- BGH, 16.05.2013 – I ZR 28/12Urheberrechtsschutz für Werke der bildenden Kunst: Vervielfältigung in Form einer Bearbeitung bzw. anderer Umgestaltung bei Abbildung einer Aktion von Joseph Beuys in einer Fotoserie - Beuys-AktionZitiert von 21
- LG Köln, 14.05.2008 – 28 O 582/07
- FG Berlin-Brandenburg, 30.08.2011 – 7 V 7182/11
- BGH, 24.09.2013 – I ZR 187/12Urheberrechtswahrnehmung: Verschuldeter Rechtsirrtum einer Verwertungsgesellschaft bei Änderung eines Verteilungsplans für Einnahmen aus der Verwertung eines Musikwerks - Verrechnung von Musik in WerbefilmenZitiert von 34
Zuletzt entschieden
- LG Düsseldorf, 19.01.2024 – 15 O 82/22
- OVG Saarland, 19.12.2018 – 2 A 153/18
- OLG Frankfurt am Main, 25.06.2013 – 11 U 94/12Zitiert von 1
14 Entscheidungen zu § 18 UrhG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 18 UrhG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Das Ausstellungsrecht ist das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke eines unveröffentlichten Werkes der bildenden Künste oder eines unveröffentlichten Lichtbildwerkes öffentlich zur Schau zu stellen.