Gesetze / Umwelthaftungsgesetz
UmweltHG§ 7 Ausschluß der Vermutung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 7
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 02.04.2004 – V ZR 267/03Zitiert von 12
- BGH, 26.03.2013 – VI ZR 109/12Arzneimittelhaftung: Schadensersatzprozess wegen der behaupteten Verursachung eines Schlaganfalls durch das Medikament "VIOXX"; Voraussetzungen einer die gesetzliche Vermutung der Schadensverursachung ausschließenden Alternativursache; Voraussetzungen einer Entbehrlichkeit der Auskunftserteilung zur Feststellung eines SchadensersatzanspruchsZitiert von 35
- LG Baden-Baden, 25.07.2024 – 3 O 319/17
- OLG Karlsruhe, 19.12.2014 – 8 U 83/12Zitiert von 1
- OLG Düsseldorf, 11.12.2013 – I-18 U 95/11
- BGH, 22.07.1999 – III ZR 198/98
Zuletzt entschieden
- VG Hannover, 24.11.2009 – 4 A 2022/09Zitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 7 UmweltHG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UmweltHG/7#abs-1 (1) Sind mehrere Anlagen geeignet, den Schaden zu verursachen, so gilt die Vermutung nicht, wenn ein anderer Umstand nach den Gegebenheiten des Einzelfalles geeignet ist, den Schaden zu verursachen. Die Eignung im Einzelfall beurteilt sich nach Zeit und Ort des Schadenseintritts und nach dem Schadensbild sowie allen sonstigen Gegebenheiten, die im Einzelfall für oder gegen die Schadensverursachung sprechen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UmweltHG/7#abs-2 (2) Ist nur eine Anlage geeignet, den Schaden zu verursachen, so gilt die Vermutung dann nicht, wenn ein anderer Umstand nach den Gegebenheiten des Einzelfalles geeignet ist, den Schaden zu verursachen.