§ 9 Prüfung der Verschmelzung
Stand: 07.03.2023
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/UmwG%201995/9#abs-1 (1) Soweit in diesem Gesetz vorgeschrieben, ist der Verschmelzungsvertrag oder sein Entwurf durch einen oder mehrere sachverständige Prüfer (Verschmelzungsprüfer) zu prüfen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/UmwG%201995/9#abs-2 (2) § 8 Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden.
Wird zitiert von 13 Entscheidungen zu § 9 UmwG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Düsseldorf, 11.08.2006 – I-15 W 110/05
- LG Düsseldorf, 20.10.2005 – 32 O 113/05Zitiert von 1
- BVerfG, 23.08.2000 – 1 BvR 68/95Aktienrecht: Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde gegen die übertragende Auflösung einer Aktiengesellschaft Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 26
- BVerfG, 07.08.1962 – 1 BvL 16/60 · Feldmühle-UrteilZitiert von 12
- OLG Düsseldorf, 22.06.2017 – I-6 AktG 1/17
- OLG Düsseldorf, 18.08.2016 – I-26 W 12/15 [AktE]
Zuletzt entschieden
- OLG Düsseldorf, 24.09.2015 – I-26 W 13/15 [AktE]
- LG Düsseldorf, 04.08.2015 – 33 O 73/15Zitiert von 2
- OLG Stuttgart, 14.10.2010 – 20 W 16/06Zitiert von 8
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 9 UmwG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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22.02.2023 Ausfertigung
§ 9 Abs. 2 aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Februar 2023 (BGBl. I Nr. 51)
BGBl. 2023 I Nr. 51
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.