§ 61 Bekanntmachung des Verschmelzungsvertrags
Stand: 07.03.2023
Wird zitiert von 4
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- OLG Düsseldorf, 11.08.2006 – I-15 W 110/05
- KG, 25.09.2023 – 12 AktG 3/23
- LG Düsseldorf, 20.10.2005 – 32 O 113/05Zitiert von 1
- OLG Hamm, 28.02.2005 – 8 W 6/05Zitiert von 4
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Der Verschmelzungsvertrag oder sein Entwurf ist vor der Hauptversammlung, die gemäß § 13 Abs. 1 über die Zustimmung beschließen soll, zum Register einzureichen. Das Gericht hat in der Bekanntmachung nach § 10 des Handelsgesetzbuchs einen Hinweis darauf bekanntzumachen, daß der Vertrag oder sein Entwurf beim Handelsregister eingereicht worden ist. Die Hauptversammlung darf erst einen Monat nach der Bekanntmachung über die Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag gemäß § 13 beschließen.