§ 210 Ausschluß von Klagen gegen den Formwechselbeschluss
Stand: 07.03.2023
Eine Klage gegen die Wirksamkeit des Formwechselbeschlusses kann nicht darauf gestützt werden, daß das Angebot nach § 207 nicht angemessen oder daß die Barabfindung im Formwechselbeschluss nicht oder nicht ordnungsgemäß angeboten worden ist.
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu § 210 UmwG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 18.12.2000 – II ZR 1/99Zitiert von 3
- BGH, 29.01.2001 – II ZR 368/98Zitiert von 1
- LG Stuttgart, 29.09.2004 – 39 O 49/03 KfH
- OLG Düsseldorf, 18.07.2002 – I-6 U 170/04
- OLG Düsseldorf, 18.07.2002 – I-6 U 170/01
- OLG Stuttgart, 26.07.2024 – 20 AktG 1/24
Zuletzt entschieden
- OLG Hamm, 19.08.2005 – 8 W 20/05
- LG Köln, 08.04.2004 – 82 O 23/04
- OLG Düsseldorf, 27.08.2001 – I-6 W 28/01
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 210 UmwG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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22.02.2023 Ausfertigung
§ 210 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Februar 2023 (BGBl. I Nr. 51)
BGBl. 2023 I Nr. 51
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