§ 209 Annahme des Angebots
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 8
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Nach Gewicht
- OLG Frankfurt am Main, 20.12.2011 – 21 W 8/11Zitiert von 10
- BGH, 09.11.2001 – BLw 7/01
- BVerfG, 05.11.2015 – 1 BvR 1667/15Nichtannahmebeschluss: Zur rückwirkenden Berücksichtigung der Änderung einer höchstrichterlichen Rspr im laufenden fachgerichtlichen Verfahren - höchstrichterliche Rspr begründet keine gesetzesgleiche Rechtsbindung - hier: Berücksichtigung der Aufgabe der "Macrotron"-Rspr (BGHZ 153, 47) durch "FRoSTA-Entscheidung" des BGH (NJW 2014, 146) während eines gesellschaftsrechtlichen Spruchverfahrens verfassungsrechtlich unbedenklichZitiert von 33
- OLG Düsseldorf, 27.05.2009 – I-26 W 5/07 (AktE)
- OLG Stuttgart, 19.03.2008 – 20 W 3/06Zitiert von 6
- FG Münster, 13.12.2007 – 3 K 3579/04 FZitiert von 1
Zuletzt entschieden
- FG Münster, 18.10.2007 – 3 K 3608/04 FZitiert von 1
- LG Dortmund, 19.03.2007 – 18 AktE 5/03Zitiert von 2
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 209 UmwG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Das Angebot nach § 207 kann nur binnen zwei Monaten nach dem Tage angenommen werden, an dem die Eintragung der neuen Rechtsform oder des Rechtsträgers neuer Rechtsform in das Register bekannt gemacht worden ist. Ist nach § 212 ein Antrag auf Bestimmung der Barabfindung durch das Gericht gestellt worden, so kann das Angebot binnen zwei Monaten nach dem Tage angenommen werden, an dem die Entscheidung im Bundesanzeiger bekanntgemacht worden ist.