Gesetze / Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben
UVP-V Bergbau§ 2 Angaben im UVP-Bericht
Stand: 10.06.2019
Bei Vorhaben nach § 1 Nummer 2a, 2c und 8a hat der Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) nach § 16 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung insbesondere auch folgende Angaben zu enthalten:
Änderungsverlauf
-
20.07.2017 Ausfertigung
§ 2 neu gefasst durch Artikel 2 Abs. 24 des Gesetzes vom 20. Juli 2017 (BGBl. I 2808)
BGBl. 2017 I S. 2808
-
04.08.2016 Ausfertigung
§ 2 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. August 2016 (BGBl. I 1957)
BGBl. 2016 I S. 1957
-
10.08.2005 Ausfertigung
§ 2 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 10. August 2005 (BGBl. I 2452)
BGBl. 2005 I S. 2452
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.