Gesetze / Unterhaltssicherungsgesetz

USG

§ 24 Zuständigkeit

Stand: 01.01.2026

Bund3 Fassungen5 Entscheidungen

Die Aufgaben dieses Gesetzes werden in bundeseigener Verwaltung durchgeführt und den Behörden der Bundeswehrverwaltung übertragen, die dem Bundesministerium der Verteidigung unterstehen.

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