Gesetze / Unterhaltssicherungsgesetz

USG

§ 24 Zuständigkeit

Stand: 01.01.2026

Bund3 Fassungen6 Entscheidungen

Die Aufgaben dieses Gesetzes werden in bundeseigener Verwaltung durchgeführt und den Behörden der Bundeswehrverwaltung übertragen, die dem Bundesministerium der Verteidigung unterstehen.

§ 23 § 25