Gesetze / Unterhaltssicherungsgesetz

USG

§ 25 Antrag

Stand: 01.01.2026

Bund2 Fassungen6 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/USG%202020/25#abs-1 (1) Die Leistungen nach den §§ 5 bis 9, 14, 17a und 19 werden auf Antrag gewährt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/USG%202020/25#abs-2 (2) Das Antragsrecht endet mit Ablauf des sechsten Monats nach Beendigung des geleisteten Reservistendienstes.

§ 24 § 26