Gesetze / Unterhaltssicherungsgesetz
USG§ 25 Antrag
Stand: 01.01.2026
Wird zitiert von 6
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- VGH Baden-Württemberg, 17.06.2020 – 4 S 3285/19Zitiert von 4
- OVG Niedersachsen, 12.03.2024 – 13 LA 238/23Zitiert von 1
- VG Magdeburg, 15.12.2020 – 8 A 118/20Zitiert von 1
- VG Regensburg, 18.05.2022 – RO 1 K 20.1652Zitiert von 1
- BSG, 13.12.2023 – B 7 AS 15/22 RGrundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung - Einnahmen aus einer Reservistenübung der Bundeswehr - Mindestleistung und Reservistendienstleistungsprämie - Absetzung des Freibetrags bei Erwerbstätigkeit - laufende Einnahme - NachzahlungZitiert von 8
- FG Berlin-Brandenburg, 16.08.2017 – 3 K 3118/17
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/USG%202020/25#abs-1 (1) Die Leistungen nach den §§ 5 bis 9, 14, 17a und 19 werden auf Antrag gewährt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/USG%202020/25#abs-2 (2) Das Antragsrecht endet mit Ablauf des sechsten Monats nach Beendigung des geleisteten Reservistendienstes.