Gesetze / Unterhaltssicherungsgesetz
USG§ 23 Verpflegung, Verpflegungsgeld
Stand: 10.01.2020
Wird zitiert von 10
Nach Gewicht
- OVG NRW, 15.09.2005 – 1 A 2682/03Zitiert von 2
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2015 – OVG 7 B 12.14Zitiert von 1
- VG Düsseldorf, 27.03.2003 – 11 K 7521/00
- BVerwG, 21.07.2010 – 6 C 1/09Unterhaltssicherung; Wehrübung; Leistungen für Selbständige; niedergelassener Arzt; PraxisgemeinschaftZitiert von 5
- VG Minden, 19.01.2016 – 10 K 558/14Zitiert von 1
- OVG NRW, 03.12.2003 – 8 A 2166/02Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 14.05.2025 – 23 K 1402/23
- VG Düsseldorf, 11.08.2009 – 11 K 3083/09
- OVG NRW, 26.11.2007 – 1 A 730/06Zitiert von 4
10 Entscheidungen zu § 23 USG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 23 USG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/USG%202020/23#abs-1 (1) Reservistendienst Leistende, die für die Dauer eines auswärtigen Dienstgeschäftes außerhalb von Dienstreisen auf Grund dienstlicher Anordnung verpflichtet sind, an einer Gemeinschaftsverpflegung teilzunehmen, wird die Verpflegung unentgeltlich bereitgestellt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/USG%202020/23#abs-2 (2) Teilnehmerinnen oder Teilnehmer an dienstlichen Veranstaltungen nach § 81 des Soldatengesetzes haben während der Dauer ihres Wehrdienstes Anspruch auf unentgeltliche Verpflegung.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/USG%202020/23#abs-3 (3) Anspruchsberechtigte nach den Absätzen 1 und 2 erhalten in entsprechender Anwendung der §§ 6 und 8 des Bundesreisekostengesetzes ein Verpflegungsgeld in Höhe der Beträge, die durch eine allgemeine Verwaltungsvorschrift nach § 16 des Bundesreisekostengesetzes festgesetzt sind, wenn
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/USG%202020/23#abs-4 (4) Als Verpflegungsgeld für eine Mahlzeit erhalten sie den entsprechenden Teiltagessatz. Bei Dienstgeschäften im Inland gelten die §§ 3 und 4 der Trennungsgeldverordnung und im Ausland die §§ 7 und 12 Absatz 7 der Auslandstrennungsgeldverordnung entsprechend.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/USG%202020/23#abs-5 (5) Bei dienstlichem Aufenthalt im Ausland unterliegt das nach Absatz 2 auszuzahlende Verpflegungsgeld dem Kaufkraftausgleich nach § 10.