Gesetze / Treuhandgesetz

TreuhG

§ 13

Stand: 10.06.2019

Bund11 Entscheidungen

Die Umwandlung einer Wirtschaftseinheit in eine Kapitalgesellschaft ist von Amts wegen unter Bezugnahme auf dieses Gesetz in das Register einzutragen, in dem diese Wirtschaftseinheit bisher eingetragen war.

§ 12 § 14