§ 12
Stand: 10.06.2019
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- BVerfG, 08.04.1997 – 1 BvR 48/94Rückzahlung der den ehemaligen Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften gewährten Kredite (Altschulden)Zitiert von 171
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TreuhG/12#abs-1 (1) Die aus den Kombinaten entstandenen Aktiengesellschaften werden Inhaber der Geschäftsanteile der Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die den Kombinaten vor dem 1. Juli 1990 unterstellt waren.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TreuhG/12#abs-2 (2) Eine Aktiengesellschaft im Sinne des Absatzes 1 hat ihre Anteile an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung der Treuhandanstalt gegen angemessenes Entgelt anzubieten, wenn die Geschäftsleitung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung dies verlangt.