§ 15
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 12
Nach Gewicht
- BSG, 19.10.2010 – B 5 RS 4/09 RZugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - fiktive Einbeziehung - betriebliche Voraussetzung - Privatisierung eines VEB - Stichtag - Produktionsmittelübergang - "leere Hülle"Zitiert von 18
- BSG, 19.10.2010 – B 5 RS 2/08 RZugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - fiktive Einbeziehung - betriebliche Voraussetzung - Privatisierung eines VEB - Stichtag - Produktionsmittelübergang - "leere Hülle"Zitiert von 4
- BSG, 19.10.2010 – B 5 RS 5/09 RZugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - fiktive Einbeziehung - betriebliche Voraussetzung - Privatisierung eines VEB - Stichtag - Produktionsmittelübergang - "leere Hülle"Zitiert von 3
- BSG, 19.10.2010 – B 5 RS 3/09 RZugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - fiktive Einbeziehung - betriebliche Voraussetzung - Privatisierung eines VEB - Stichtag - Produktionsmittelübergang - "leere Hülle"Zitiert von 15
- BSG, 15.06.2010 – B 5 RS 2/09 RZugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - fiktive Einbeziehung - betriebliche Voraussetzung - Betriebsumwandlung eines VEB in eine GmbH - Stichtag - Produktionsmittelübergang - "leere Hülle"Zitiert von 21
- BSG, 15.06.2010 – B 5 RS 16/09 RZugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - betriebliche Voraussetzung - Betriebsumwandlung / Privatisierung eines VEB in eine GmbH - Stichtag - fiktive Einbeziehung - Produktionsmittelübergang - "leere Hülle"Zitiert von 23
Zuletzt entschieden
- OLG Brandenburg, 27.01.2016 – 11 U 126/13
- OLG Frankfurt am Main, 30.06.2014 – 1 U 253/11Zitiert von 1
- BSG, 15.06.2010 – B 5 RS 10/09 RZugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - fiktive Einbeziehung - betriebliche Voraussetzung - Betriebsumwandlung eines VEB in eine GmbH - Stichtag - Produktionsmittelübergang - "leere Hülle"Zitiert von 41
12 Entscheidungen zu § 15 TreuhG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 15 TreuhG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/TreuhG/15#abs-1 (1) Die Kapitalgesellschaft ist von Amts wegen unter Bezugnahme auf dieses Gesetz in das Handelsregister einzutragen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/TreuhG/15#abs-2 (2) Für die Eintragung in das Handelsregister sind dem Registergericht durch die Kapitalgesellschaft bis spätestens 16. Juli 1990 mitzuteilen:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/TreuhG/15#abs-3 (3) Der Treuhandanstalt und der zuständigen Treuhand-Aktiengesellschaft sind zeitgleich die Angaben nach Abs. 2 mitzuteilen. Bis zum 31. Juli 1990 sind ihnen darüber hinaus eine Aufstellung über das Vermögen der Kapitalgesellschaft zum Zeitpunkt der Umwandlung sowie eine vorläufige Konzeption für die Geschäftstätigkeit zu übergeben. Bei Vermögensposten, deren Bestandsmengen kurzfristigen Veränderungen unterliegen, ist auf den 1. Juli 1990 eine körperliche Bestandsaufnahme vorzunehmen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/TreuhG/15#abs-4 (4) Bis zur Bestimmung des Stammkapitals oder Grundkapitals im Gesellschaftsvertrag oder in der Satzung beträgt das Stammkapital einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung 50.000 Deutsche Mark, das Grundkapital einer Aktiengesellschaft 100.000 Deutsche Mark.