Gesetze / Landesrecht Sachsen / TierzPrüfVO · SächsGVBl. 1999 Nr. 8, S. 231, Fsn-Nr. 634-12

Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Prüfungen für Lehrgänge über künstliche Besamung und Embryotransfer nach dem Tierzuchtgesetz

12 Normen · Ausgangsfassung vom 30.03.1999 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Prüfungsbehörde
  3. § 2 Lehrgänge zum Besamungsbeauftragten und Beauftragten für den Embryotransfer, Zulassungsvoraussetzungen
  4. § 3 Prüfungsausschuss
  5. § 4 Durchführung der Abschlussprüfung
  6. § 5 Praktischer Prüfungsteil
  7. § 6 Theoretischer Prüfungsteil, schriftlich
  8. § 7 Theoretischer Prüfungsteil, mündlich
  9. § 8 Bewertung
  10. § 9 Verhinderung an der Teilnahme, Nachholung
  11. § 10 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
  12. § 11 Kurzlehrgänge zum Eigenbestandsbesamer, Prüfungsgespräch
  13. § 12 In-Kraft-Treten
  14. Anlagen

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    30.03.2009 Ausfertigung · Geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. März 2009 (SächsGVBl. S. 187)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.