Gesetze / Landesrecht Sachsen / TierzPrüfVO · SächsGVBl. 1999 Nr. 8, S. 231, Fsn-Nr. 634-12
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Prüfungen für Lehrgänge über künstliche Besamung und Embryotransfer nach dem Tierzuchtgesetz
12 Normen · Ausgangsfassung vom 30.03.1999 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Prüfungsbehörde
- § 2 Lehrgänge zum Besamungsbeauftragten und Beauftragten für den Embryotransfer, Zulassungsvoraussetzungen
- § 3 Prüfungsausschuss
- § 4 Durchführung der Abschlussprüfung
- § 5 Praktischer Prüfungsteil
- § 6 Theoretischer Prüfungsteil, schriftlich
- § 7 Theoretischer Prüfungsteil, mündlich
- § 8 Bewertung
- § 9 Verhinderung an der Teilnahme, Nachholung
- § 10 Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße
- § 11 Kurzlehrgänge zum Eigenbestandsbesamer, Prüfungsgespräch
- § 12 In-Kraft-Treten
- Anlagen
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
30.03.2009 Ausfertigung · Geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 30. März 2009 (SächsGVBl. S. 187)
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.