Gesetze / Landesrecht Sachsen / Tierzuchtprüfungsverordnung
TierzPrüfVO§ 2 Lehrgänge zum Besamungsbeauftragten und Beauftragten für den Embryotransfer, Zulassungsvoraussetzungen
Stand: 26.08.2026
Die Zulassung zur Abschlussprüfung setzt die Teilnahme an einem Lehrgang, der von einer nach § 1 der Verordnung über Lehrgänge nach dem Tierzuchtgesetz vom 15. Oktober 1992 (BGBl. I S. 1776) vom Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft anerkannten Ausbildungsstätte durchgeführt wurde, voraus.