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Artikel 1 · BT-Drs. 19/5522 · S. 6

Zu Artikel 1 (Änderung des Tierschutzgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Tierschutzgesetzes)
Die in § 21 Absatz 1 Satz 1 des Tierschutzgesetzes enthaltene Übergangsregelung wird aus den unter A. I. ge-
nannten Gründen um längstens zwei Jahre verlängert.
Die Verlängerung der Übergangsfrist für die Geltung des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration um zwei
Jahre ist mit höherrangigem Recht vereinbar. Der parlamentarische Gesetzgeber ist nicht nur bei der Wahl der
Mittel zur Erreichung von Tierschutzzielen frei. Er ist auch nicht gehindert, in Reaktion auf auftretende Problem-
lagen Änderungen an einem bereits gesetzlich geregelten Tierschutzkonzept vorzunehmen und in diesem Rahmen
eine festgelegte Übergangsfrist in einem angemessenen Rahmen letztmalig zu verlängern. Das Staatsziel Tier-
schutz nach Artikel 20a des Grundgesetzes steht einer Verlängerung der Übergangsregelung in § 21 Absatz 1
Satz 1 des Tierschutzgesetzes um zwei Jahre nicht entgegen. Das Staatsziel Tierschutz ist mit anderen Rechtsgü-
tern, hier die Grundrechte der betroffenen Ferkelerzeuger, abzuwägen und praktisch auszugleichen. Die zu be-
fürchtenden Strukturveränderungen in der deutschen Schweinehaltung – insbesondere im Hinblick auf die Fer-
kelerzeuger – wären mit massiven Eingriffen in grundrechtlich geschützte Positionen (Artikel 12 und 14 des
Grundgesetzes) der landwirtschaftlichen Unternehmer verbunden. Diese drohenden Grundrechtseingriffe sind im
Rahmen des genannten Ausgleichs in Rechnung zu stellen.
Mit dem Erlass der Verordnung nach § 6 Absatz 6 des Tierschutzgesetzes wird sichergestellt, dass die Vorausset-
zungen für die Anwendung alternativer Verfahren und Methoden zur betäubungslosen Ferkelkastration, wie bei-
spielsweise Isofluran, durch den Landwirt oder sachkundige Dritte geschaffen werden.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlper

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.148 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/5522, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 15.606–17.754 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 8287692b3963ffbc….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP