Gesetze / Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung
Tier-LMHV§ 23 Straftaten
Stand: 20.04.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/Tier-LMHV/23#abs-1 (1) Nach § 58 Absatz 1 Nummer 18, Absatz 4 bis 6 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches wird bestraft, wer vorsätzlich oder fahrlässig
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/Tier-LMHV/23#abs-2 (2) Nach § 59 Absatz 1 Nummer 21 Buchstabe a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches wird bestraft, wer
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 23 Tier-LMHV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- VG Karlsruhe, 16.11.2011 – 5 K 1869/10Zitiert von 1
- VGH Baden-Württemberg, 16.06.2014 – 9 S 1273/13Untersagung der Rohmilchabgabe aus einem Milchautomaten; Erfordernis der Abgabe am Standort der Milchgewinnung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 30
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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19.06.2020 Ausfertigung
§ 23 Abs. 1 Nr. 4 aufgehoben durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I 1480)
BGBl. 2020 I S. 1480
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.