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Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der Länder in den TV-L und zur Regelung des Übergangsrechts
38 Normen · ausgefertigt 12.10.2006 · 5 zitierende Entscheidungen · Änderungen
Meistzitierte Normen
| Norm | Zitierende Entscheidungen |
|---|---|
| § 17 — Eingruppierung | 4 |
| § 14 — Beschäftigungszeit | 1 |
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Ersetzung bisheriger Tarifverträge durch den TV-L
- § 3 Überleitung in den TV-L
- § 4 Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen
- § 5 Vergleichsentgelt
- § 6 Stufenzuordnung der Angestellten
- § 7 Stufenzuordnung der Arbeiterinnen und Arbeiter
- § 8 Bewährungs- und Fallgruppenaufstiege
- § 9 Vergütungsgruppenzulagen
- § 10 Fortführung vorübergehend übertragener höherwertiger Tätigkeit
- § 11 Kinderbezogene Entgeltbestandteile
- § 12 Strukturausgleich
- § 13 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
- § 14 Beschäftigungszeit
- § 15 Urlaub
- § 16 Abgeltung
- Volltext Protokollerklärung zum 3. Abschnitt
- § 17 Eingruppierung
- § 18 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit nach dem 31. Oktober 2006
- § 19 Entgeltgruppen 2 Ü, 13 Ü und 15 Ü
- § 20 Anwendung der Entgelttabelle auf Lehrkräfte
- § 21 Jahressonderzahlung in den Jahren 2006 und 2007
- § 22 Abrechnung unständiger Bezügebestandteile
- § 23 Bereitschaftszeiten
- § 24 Nebentätigkeiten
- § 25 Sonderregelungen für Beschäftigte im bisherigen Geltungsbereich der SR 2a, SR 2b, SR 2m und SR 2o BAT/BAT-O und der SR 2a, SR 2b, SR 2i und SR 2l der Anlage 2 Abschnitt B MTArb/MTArb-O
- § 26 Beschäftigte im Vollstreckungsdienst
- § 27 Übergangsregelungen für bestehende Dienstwohnungsverhältnisse
- § 28 Änderung des Beschäftigungsumfangs im Zuge der Arbeitszeitverlängerung
- § 29 Arbeiterinnen und Arbeiter der Freien und Hansestadt Hamburg
- § 29a Überleitung in die Entgeltordnung zum TV-L am 1. Januar 2012
- § 29b Überleitung aus der bisherigen Entgeltgruppe 9 in die Entgeltgruppen 9a und 9b am 1. Januar 2019
- § 29c Überleitung der Pflegekräfte am 1. Januar 2019
- § 29d Überleitung der Beschäftigten, für die sich ab 1. Januar 2020 Verbesserungen in der Eingruppierung ergeben
- § 29e Überleitung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst am 1. Januar 2020
- § 29f Überleitung der Beschäftigten in der Informationstechnik am 1. Januar 2021
- § 29g Übergangsregelungen für Beschäftigte, die am 1. Oktober 2024 unter § 52 TV-L fallen
- § 29h Überleitung der Beschäftigten im Straßenbetriebsdienst und Straßenbau zum 1. Januar 2025
- § 30 In-Kraft-Treten, Laufzeit
- Anlage 1
- Anlage 2 Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen zu den Entgeltgruppen für am 31. Oktober 2006/1. November 2006 vorhandene Beschäftigte für die Überleitung (Länder)
- Anlage 3 Strukturausgleiche für Angestellte
- Anlage 4 Vorläufige Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen zu den Entgeltgruppen für ab dem 1. November 2006 stattfindende Eingruppierungsvorgänge (Länder)
- Anlage 5 (A/B) TVÜ-Länder