Gesetze / THW-Gesetz

THWG

§ 5 Beirat

Bund3 Fassungen

Beim Bundesministerium des Innern wird ein Beirat aus Vertretern des Bundes, der Länder, der kommunalen Spitzenverbände, der Wirtschaft und der THW-Bundesvereinigung gebildet, der das Bundesministerium des Innern in grundsätzlichen Angelegenheiten des Technischen Hilfswerks berät. Das Bundesministerium des Innern erläßt eine Geschäftsordnung, die Näheres regelt.

§ 2 § 4