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Artikel 1 · BT-Drs. 16/12854 · S. 7

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1
Zu Nummer 1 (Gesetzesbezeichnung)
Die Umbenennung des Gesetzes in THW-Gesetz ist notwen-
dig, weil das Gesetz mehr als nur die Rechtsverhältnisse der
Helferinnen und Helfer zur Bundesanstalt THW regelt.
Schon das geltende THW-HelfRG hätte richtigerweise an-
ders bezeichnet werden müssen. So enthält bereits das
THW-HelfRG Regelungen zum Einsatz und zur Organisa-
tion des THW. Die bisherige Bezeichnung ist also zu eng.
Zu Nummer 2 (§ 1)
Zu Buchstabe a
Die Änderung der amtlichen Überschrift entspricht dem tat-
sächlichen Regelungsgehalt der Vorschrift.
Zu Buchstabe b
Absatz 1 Satz 1 entspricht § 1 Absatz 2 Satz 1 THW-HelfRG.
Absatz 1 Satz 2 soll die Besonderheit deutlich machen, dass
beim THW sowohl hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeiter als auch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer tätig
sind. § 1 Absatz 1 THW-HelfRG kann entfallen, weil er kei-
nen eigenständigen Regelungsinhalt besitzt.
Die Regelung von § 1 Absatz 2 Satz 1 THW-HelfRG wurde
Absatz 1. Die in Nummer 4 aufgenommene Ermächtigung
regelt die bereits geübte Praxis, außerhalb der einzelfallbe-
zogenen Amtshilfe dem THW weitere Einsatzoptionen im
Sinne der Nummern 1 bis 3 durch den Abschluss von Verein-
barungen zu eröffnen. Damit wird eine Forderung der „Neu-
en Strategie zum Schutz der Bevölkerung“ von BMI und
IMK umgesetzt. Im Übrigen wurden nur sprachliche Anpas-
sungen vorgenommen.
Zu Buchstabe c
Absatz 3 bleibt im Wesentlichen unverändert. Die Ergän-
zung von Satz 2 („Die in Ortsverbänden organisierten …“)
übernimmt den Regelungsinhalt von § 4 Absatz 1 Satz 1
THW-HelfRG. Das Wort „Helfer“ wird im Weiteren durch
die geschlechtergerechte Formulierung „Helferinnen und
Helfer“ ersetzt.
Zu Buchstabe d
Bislang fehlt jegliche Regelung über die Befugnisse der
THW-Helferinnen und THW-Helfer im

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.942 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 16/12854 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 16/12854, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 18.223–27.165 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.42) +D1D2D3 · Prüfwert e7b5c3a4d49b7e36….

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