Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 16/12854 · S. 7
Zu Artikel 1
Zu Artikel 1 Zu Nummer 1 (Gesetzesbezeichnung) Die Umbenennung des Gesetzes in THW-Gesetz ist notwen- dig, weil das Gesetz mehr als nur die Rechtsverhältnisse der Helferinnen und Helfer zur Bundesanstalt THW regelt. Schon das geltende THW-HelfRG hätte richtigerweise an- ders bezeichnet werden müssen. So enthält bereits das THW-HelfRG Regelungen zum Einsatz und zur Organisa- tion des THW. Die bisherige Bezeichnung ist also zu eng. Zu Nummer 2 (§ 1) Zu Buchstabe a Die Änderung der amtlichen Überschrift entspricht dem tat- sächlichen Regelungsgehalt der Vorschrift. Zu Buchstabe b Absatz 1 Satz 1 entspricht § 1 Absatz 2 Satz 1 THW-HelfRG. Absatz 1 Satz 2 soll die Besonderheit deutlich machen, dass beim THW sowohl hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter als auch ehrenamtliche Helferinnen und Helfer tätig sind. § 1 Absatz 1 THW-HelfRG kann entfallen, weil er kei- nen eigenständigen Regelungsinhalt besitzt. Die Regelung von § 1 Absatz 2 Satz 1 THW-HelfRG wurde Absatz 1. Die in Nummer 4 aufgenommene Ermächtigung regelt die bereits geübte Praxis, außerhalb der einzelfallbe- zogenen Amtshilfe dem THW weitere Einsatzoptionen im Sinne der Nummern 1 bis 3 durch den Abschluss von Verein- barungen zu eröffnen. Damit wird eine Forderung der „Neu- en Strategie zum Schutz der Bevölkerung“ von BMI und IMK umgesetzt. Im Übrigen wurden nur sprachliche Anpas- sungen vorgenommen. Zu Buchstabe c Absatz 3 bleibt im Wesentlichen unverändert. Die Ergän- zung von Satz 2 („Die in Ortsverbänden organisierten …“) übernimmt den Regelungsinhalt von § 4 Absatz 1 Satz 1 THW-HelfRG. Das Wort „Helfer“ wird im Weiteren durch die geschlechtergerechte Formulierung „Helferinnen und Helfer“ ersetzt. Zu Buchstabe d Bislang fehlt jegliche Regelung über die Befugnisse der THW-Helferinnen und THW-Helfer im
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.942 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 16/12854, 16. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 18.223–27.165 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.42) +D1D2D3 · Prüfwert e7b5c3a4d49b7e36….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP