§ 6 Anzeige bei Verdacht eines Subventionsbetrugs
Stand: 10.06.2019
Gerichte und Behörden von Bund, Ländern und kommunalen Trägern der öffentlichen Verwaltung haben Tatsachen, die sie dienstlich erfahren und die den Verdacht eines Subventionsbetrugs begründen, den Strafverfolgungsbehörden mitzuteilen.
Wird zitiert von 6 Entscheidungen zu § 6 SubvG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- LG Köln, 26.03.2021 – 106 Qs 2/21
- LG Köln, 26.03.2021 – 109 Qs 3/21
- LG Aachen, 16.11.2020 – 86 Qs 19/20Zitiert von 1
- BGH, 30.04.1997 – 2 StR 670/96Zitiert von 2
- OVG NRW, 30.06.2022 – 4 B 1864/21Einstweilige Anordnung: Kein Unterlassungsanspruch gegen die Erstattung einer Strafanzeige wegen unerlaubten Glücksspiels Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 99
- OLG Thüringen, 30.10.2018 – 4 U 696/17Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.