Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / StufAVO-Feu NRW · GV. NRW. S. 352

Verordnung über ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis für den Zugang zum Vorbereitungsdienst des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 1 des feuerwehrtechnischen Dienstes

14 Normen · Ausgangsfassung vom 15.03.2017 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Ziel der Ausbildung
  3. § 2 Einstellungsvoraussetzungen
  4. § 3 Einstellungs- und Ausbildungsbehörden
  5. § 4 Rechtsstellung
  6. § 5 Dauer, Inhalte, Leitung
  7. § 6 Durchführung
  8. § 7 Handwerkliche Kompaktausbildung
  9. § 8 Allgemeinbildender und sportlicher Unterricht
  10. § 9 Prüfung
  11. § 10 Bestehen der Prüfung
  12. § 11 Sonstige Beendigung
  13. § 12 Wirkung der Entlassung
  14. § 13 Ausbildungszeugnis
  15. § 14 Inkrafttreten
  16. Anlage 1 Anlage 1
  17. Anlage 2 Anlage 2
  18. Anlage 3 Anlage 3
  19. Anlage 4 Anlage 4

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    21.12.2017 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 21.12.2017

    GV. NRW. 2018 S. 25

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).