Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / StufAVO-Feu NRW · GV. NRW. S. 352
Verordnung über ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis für den Zugang zum Vorbereitungsdienst des zweiten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 1 des feuerwehrtechnischen Dienstes
14 Normen · Ausgangsfassung vom 15.03.2017 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Volltext
- § 1 Ziel der Ausbildung
- § 2 Einstellungsvoraussetzungen
- § 3 Einstellungs- und Ausbildungsbehörden
- § 4 Rechtsstellung
- § 5 Dauer, Inhalte, Leitung
- § 6 Durchführung
- § 7 Handwerkliche Kompaktausbildung
- § 8 Allgemeinbildender und sportlicher Unterricht
- § 9 Prüfung
- § 10 Bestehen der Prüfung
- § 11 Sonstige Beendigung
- § 12 Wirkung der Entlassung
- § 13 Ausbildungszeugnis
- § 14 Inkrafttreten
- Anlage 1 Anlage 1
- Anlage 2 Anlage 2
- Anlage 3 Anlage 3
- Anlage 4 Anlage 4
Änderungsverlauf
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Historischer Änderungsnachweis
21.12.2017 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 21.12.2017
GV. NRW. 2018 S. 25
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).