Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Stufenausbildungsverordnung Feuerwehr

StufAVO-Feu NRW

§ 6 Durchführung

Stand: 01.11.2017

Nordrhein-Westfalen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StufAVO-Feu%20NRW/6#abs-1 (1) Die theoretische und praktische handwerkliche Kompaktausbildung findet in dafür geeigneten Ausbildungsstätten statt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StufAVO-Feu%20NRW/6#abs-2 (2) Führt die Ausbildungsbehörde die handwerkliche Kompaktausbildung vollständig oder teilweise nicht selbst durch, kann diese im Rahmen eines Ausbildungsverbundes erfolgen.

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