§ 10 (weggefallen)
Stand: 01.01.2024
Wird zitiert von 53
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- FG Düsseldorf, 31.03.2004 – 4 K 4622/03 VSt
- BFH, 19.03.2013 – VII R 57/11(Maßgeblichkeit des Referenzjahrs 1998 bei der Berechnung des nach § 10 StromStG a.F. zu gewährenden Spitzenausgleichs)Zitiert von 2
- BFH, 19.01.2022 – VII R 28/19(Keine Entlastung nach § 9b, § 10 StromStG für Unternehmen in Schwierigkeiten)Zitiert von 9
- BFH, 19.03.2013 – VII R 15/11(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 19.3.2013 - VII R 57/11 - Maßgeblichkeit des Referenzjahrs 1998 bei der Berechnung des nach § 10 StromStG zu gewährenden Spitzenausgleichs - Festsetzung von Prozesszinsen)Zitiert von 4
- FG Düsseldorf, 04.03.2009 – 4 K 2262/08 VSt
- OLG Stuttgart, 19.11.2009 – 2 U 40/08Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- FG München, 16.09.2025 – 14 K 18/25
- FG München, 10.07.2025 – 14 K 1870/23
- BFH, 19.12.2024 – VII R 23/22Zuständiges Hauptzollamt nach VerschmelzungZitiert von 1
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 10 StromStG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 10 StromStG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.