Gesetze / Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft
StabG§ 1
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
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- OVG Niedersachsen, 18.12.2001 – 11 LB 1943/01
- OVG NRW, 03.03.2006 – 13 A 757/05
- BVerwG, 16.09.2015 – 3 C 9/14Ausnahme vom Mehrleistungsabschlag bei zusätzlichen Kapazitäten aufgrund der KrankenhausplanungZitiert von 13
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Bund und Länder haben bei ihren wirtschafts- und finanzpolitischen Maßnahmen die Erfordernisse des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu beachten. Die Maßnahmen sind so zu treffen, daß sie im Rahmen der marktwirtschaftlichen Ordnung gleichzeitig zur Stabilität des Preisniveaus, zu einem hohen Beschäftigungsstand und außenwirtschaftlichem Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum beitragen.