Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Strafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen
StVollzG NRW§ 43 Gesundheitsfürsorge, Aufenthalt im Freien
Stand: 01.04.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StVollzG%20NRW/43#abs-1 (1) Für das körperliche, seelische, geistige und soziale Wohlergehen der Gefangenen ist zu sorgen. Die Bedeutung einer gesunden Ernährung und Lebensführung ist den Gefangenen in geeigneter Form zu vermitteln. Gefangene haben die notwendigen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und zur Hygiene zu unterstützen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StVollzG%20NRW/43#abs-2 (2) Den Gefangenen wird täglich mindestens eine Stunde Aufenthalt im Freien ermöglicht, wenn die Witterung dem nicht zwingend entgegensteht.
Wird zitiert von 10 Entscheidungen zu § 43 StVollzG NRW →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LG Kleve, 02.06.2022 – 161 StVK 23/20Zitiert von 1
- VG Düsseldorf, 25.08.2025 – 35 K 5740/24.O
- OLG Hamm, 12.04.2021 – 1 Vollz (Ws) 524/20Zitiert von 1
- OLG Hamm, 13.12.2021 – 1 Vollz (Ws) 516/21Zitiert von 1
- LG Hagen, 08.07.2026 – 62 StVK 35/26 VollzStrafvollzug: Rechtswidrigkeit einer Disziplinarmaßnahme wegen der Versendung von mit Ejakulat benetzten Papierseiten im Rahmen des Schriftwechsels Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen, 27.10.2020 – VerfGH 100/20.VB-3
Zuletzt entschieden
- BayObLG, 03.11.2023 – 204 StObWs 221/23Zitiert von 3
- OLG Hamm, 04.07.2023 – 1 Vollz 264/23
- OLG Hamm, 20.12.2018 – 1 Vollz (Ws) 665/18
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 43 StVollzG NRW zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.