Gesetze / Straßenverkehrs-Ordnung
StVO§ 30 Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot
Stand: 11.10.2024
Wird zitiert von 58
Nach Gewicht
- OLG Celle, 26.06.2017 – 1 Ss (OWi) 15/17
- OLG Bremen, 01.10.2020 – 1 SsRs 54/20
- VG Düsseldorf, 01.09.2022 – 6 K 4721/21
- OLG Celle, 05.04.2017 – 1 Ss (OWi) 5/17Zitiert von 2
- LG Berlin, 23.08.2022 – 67 S 44/22
- AG Frankfurt am Main, 24.06.2022 – 971 OWi 241 Js 26773/22
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 01.10.2025 – 7 A 1145/23Zitiert von 2
- OVG Niedersachsen, 09.09.2025 – 1 ME 55/25
- OLG Köln, 09.05.2025 – 6 U 106/24Zitiert von 2
58 Entscheidungen zu § 30 StVO →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 30 StVO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StVO%202013/30#abs-1 (1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StVO%202013/30#abs-2 (2) Veranstaltungen mit Kraftfahrzeugen bedürfen der Erlaubnis, wenn sie die Nachtruhe stören können.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StVO%202013/30#abs-3 (3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden. Das Verbot gilt nicht für
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/StVO%202013/30#abs-4 (4) Feiertage im Sinne des Absatzes 3 sind
Neujahr;
Karfreitag;
Ostermontag;
Tag der Arbeit (1. Mai);
Christi Himmelfahrt;
Pfingstmontag;
Fronleichnam, jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland;
Tag der deutschen Einheit (3. Oktober);
Reformationstag (31. Oktober) in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen;
Allerheiligen (1. November), jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland;
1. und 2. Weihnachtstag.