§ 500 Entsprechende Anwendung
Stand: 10.12.2019
Wird zitiert von 16
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OLG Hamm, 26.02.2021 – 1 VAs 77/20
- OVG NRW, 27.08.2025 – 16 E 885/23Zitiert von 3
- VG Düsseldorf, 24.10.2025 – 29 K 7560/20
- BayObLG, 16.03.2023 – 204 VAs 494/22Zitiert von 2
- BayObLG, 30.07.2024 – 204 VAs 36/24Zitiert von 4
- OLG Brandenburg, 12.03.2024 – 2 VAs 4/23Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 11.12.2025 – 16 E 546/25Zitiert von 1
- OVG NRW, 27.08.2025 – 16 A 74/24Zitiert von 4
- VG Frankfurt am Main, 14.01.2025 – 5 K 1135/24.F
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 500 StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/500#abs-1 (1) Soweit öffentliche Stellen der Länder im Anwendungsbereich dieses Gesetzes personenbezogene Daten verarbeiten, ist Teil 3 des Bundesdatenschutzgesetzes entsprechend anzuwenden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/500#abs-2 (2) Absatz 1 gilt
1.
nur, soweit nicht in diesem Gesetz etwas anderes bestimmt ist, und
2.
nur mit der Maßgabe, dass die Landesbeauftragte oder der Landesbeauftragte an die Stelle der oder des Bundesbeauftragten tritt.