§ 496 Verwendung personenbezogener Daten in einer elektronischen Akte
Stand: 10.12.2019
Wird zitiert von 4
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
- OVG NRW, 11.12.2025 – 16 E 546/25Zitiert von 1
- VG Düsseldorf, 24.10.2025 – 29 K 7560/20
- OVG NRW, 27.08.2025 – 16 E 885/23Zitiert von 3
- FG München, 03.02.2022 – 15 K 1212/19Zitiert von 6
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/496#abs-1 (1) Das Verarbeiten und Nutzen personenbezogener Daten in einer elektronischen Akte oder in elektronischen Aktenkopien ist zulässig, soweit dies für die Zwecke des Strafverfahrens erforderlich ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/496#abs-2 (2) Dabei sind
1.
die organisatorischen und technischen Maßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, um den besonderen Anforderungen des Datenschutzes und der Datensicherheit gerecht zu werden, und
2.
die Grundsätze einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung einzuhalten, insbesondere die Daten ständig verfügbar zu halten und Vorkehrungen gegen einen Datenverlust zu treffen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/496#abs-3 (3) Elektronische Akten und elektronische Aktenkopien sind keine Dateisysteme im Sinne des Zweiten Abschnitts.