§ 486 Gemeinsame Dateien
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/486?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Die personenbezogenen Daten können für die in den §§ 483 bis 485 genannten Stellen in gemeinsamen Dateien gespeichert werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/486?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Bei länderübergreifenden gemeinsamen Dateien gilt für Schadenersatzansprüche eines Betroffenen § 8 des Bundesdatenschutzgesetzes entsprechend.