§ 486 Gemeinsame Dateisysteme
Stand: 10.12.2019
Die personenbezogenen Daten können für die in den §§ 483 bis 485 genannten Stellen in gemeinsamen Dateisystemen gespeichert werden. Dies gilt für Fälle des § 483 Absatz 1 Satz 2, auch in Verbindung mit § 485 Satz 4, entsprechend.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 486 StPO →
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- BayObLG, 19.07.2023 – 203 VAs 196/23Zitiert von 5
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