§ 406g Psychosoziale Prozessbegleitung
Stand: 03.08.2024
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/406g#abs-1 (1) Verletzte können sich des Beistands eines psychosozialen Prozessbegleiters bedienen. Dem psychosozialen Prozessbegleiter ist es gestattet, bei Vernehmungen des Verletzten und während der Hauptverhandlung gemeinsam mit dem Verletzten anwesend zu sein.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/406g#abs-2 (2) Die Grundsätze der psychosozialen Prozessbegleitung sowie die Anforderungen an die Qualifikation und die Vergütung des psychosozialen Prozessbegleiters richten sich nach dem Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren vom 21. Dezember 2015 (BGBl. I S. 2525, 2529) in der jeweils geltenden Fassung.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/406g#abs-3 (3) Unter den in § 397a Absatz 1 Nummer 4 bis 6 bezeichneten Voraussetzungen ist dem Verletzten auf seinen Antrag ein psychosozialer Prozessbegleiter beizuordnen. Unter den in § 397a Absatz 1 Nummer 1 bis 3 bezeichneten Voraussetzungen kann dem Verletzten auf seinen Antrag ein psychosozialer Prozessbegleiter beigeordnet werden, wenn die besondere Schutzbedürftigkeit des Verletzten dies erfordert. Die Beiordnung ist für den Verletzten kostenfrei. Für die Beiordnung gilt § 142 Absatz 5 Satz 1 und 3 entsprechend. Im Vorverfahren entscheidet das nach § 162 zuständige Gericht.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/StPO/406g#abs-4 (4) Einem nicht beigeordneten psychosozialen Prozessbegleiter kann die Anwesenheit bei einer Vernehmung des Verletzten untersagt werden, wenn dies den Untersuchungszweck gefährden könnte. Die Entscheidung trifft die die Vernehmung leitende Person; die Entscheidung ist nicht anfechtbar. Die Gründe einer Ablehnung sind aktenkundig zu machen.
Wird zitiert von 27 Entscheidungen zu § 406g StPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Celle, 19.02.2021 – 2 Ws 51/21Zitiert von 1
- OLG Köln, 12.12.2000 – 2 Ws 605/00
- OLG Düsseldorf, 06.01.2003 – 2 Ws 332/02
- OLG Oldenburg, 25.02.2009 – 1 Ws 120/09Zitiert von 1
- BGH, 18.09.2012 – 3 BGs 262/12Strafverfahren: Nebenklageberechtigung eines Ehegatten nach rechtskräftiger Scheidung der Ehe türkischer Staatsangehöriger in Deutschland bei fehlender türkischer AnerkennungsentscheidungZitiert von 4
- OLG Frankfurt am Main, 25.05.2023 – 6 UF 55/23
Zuletzt entschieden
- BGH, 09.12.2025 – 6 StR 331/25Befangenheitsbesorgnis bei Bündelung der Nebenklagevertretung
- OLG Hamm, 18.09.2025 – 3 Ws 356/25
- LG Bochum, 01.12.2023 – 3 KLs 18/23
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