§ 34a Eintritt der Rechtskraft bei Verwerfung eines Rechtsmittels durch Beschluss
Stand: 10.06.2019
Führt nach rechtzeitiger Einlegung eines Rechtsmittels ein Beschluß unmittelbar die Rechtskraft der angefochtenen Entscheidung herbei, so gilt die Rechtskraft als mit Ablauf des Tages der Beschlußfassung eingetreten.
Wird zitiert von 14 Entscheidungen zu § 34a StPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 27.07.2011 – 4 StR 303/11Bildung der Gesamtstrafe: Auswirkung der das Auslieferungsrecht beherrschende Grundsatz der Spezialität bei Einbeziehung einer früheren Verurteilung durch ein deutsches GerichtZitiert von 19
- BGH, 10.01.2008 – 4 StR 626/07Zitiert von 3
- BGH, 15.06.1999 – 1 StR 246/99
- AG Buchen, 27.03.2025 – 1 Cs 25 Js 7639/24
- BayObLG, 26.02.2025 – 201 ObOWi 68/25
- BayObLG, 03.02.2025 – 201 ObOWi 22/25
Zuletzt entschieden
- AG Nürnberg, 02.05.2024 – 401 Ds 207 Js 8267/22
- BayObLG, 10.07.2023 – 201 ObOWi 621/23Zitiert von 5
- OLG Karlsruhe, 29.12.2014 – 2 Ws 427 - 430/14; 2 Ws 427/14; 2 Ws 428/14; 2 Ws 429/14; 2 Ws 430/14
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 34a StPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.