§ 62 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Stand: 10.06.2019
Eine Maßregel der Besserung und Sicherung darf nicht angeordnet werden, wenn sie zur Bedeutung der vom Täter begangenen und zu erwartenden Taten sowie zu dem Grad der von ihm ausgehenden Gefahr außer Verhältnis steht.
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Nach Gewicht
- BGH, 06.06.2001 – 2 StR 136/01Zitiert von 7
- BGH, 09.10.2024 – 2 StR 515/23Notwendige Darlegungen des Gerichts bei Absehen von Unterbringung in Sicherungsverwahrung bei SexualstraftatenZitiert von 5
- BGH, 02.05.2019 – 3 StR 87/19Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Aussetzung zugleich mit der AnordnungZitiert von 1
- BVerfG, 08.10.1985 – 2 BvR 1150/80, 2 BvR 1504/82Verfassungsrechtliche Maßstäbe für Entscheidungen über die Unterbringung in einem psychiatrischen KrankenhausZitiert von 41
- BGH, 04.06.2019 – 3 StR 196/19Verhältnismäßigkeit einer die Strafe überdauernden UnterbringungsdauerZitiert von 3
- LG Krefeld, 26.11.2025 – 22 Ks 24/25
Zuletzt entschieden
- BGH, 09.06.2026 – 1 StR 621/25Sicherungsverwahrung: Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Sicherungsverwahrung neben der Vollstreckung einer lebenslangen Freiheitsstrafe KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- BGH, 07.05.2026 – 4 StR 636/25
- OLG Brandenburg, 20.04.2026 – 1 Ws 29(26
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